Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den vom Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit verfassten „3. Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ beschlossen. Dazu können Sie den Fachsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Thomas Rachel, gerne so zitieren:
„Der nun vorgelegte dritte Bericht legt seinen thematischen Schwerpunkt auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit indigener Völker. Trotz der wichtigen neuen Schwerpunktsetzung gilt es auch weiterhin, die Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen im Blick zu behalten. Hierzu zählen nach wie vor auch Christinnen und Christen, die als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft weltweit von der Verletzung der Religionsfreiheit besonders betroffen sind.
Künftig wird sich die Außen- und Entwicklungspolitik der Ampel-Regierung an ihren eigenen Analysen im dritten Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit messen lassen müssen. Es kommt darauf an, ressortübergreifend konsequent auf die Bedeutung dieses zentralen Menschenrechtes hinzuweisen und seine Einhaltung einzufordern.
Der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Auswärtigen Amt gemeinsam vorgelegte und von Frank Schwabe als Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit erstellte Bericht ist die notwendige Fortführung des zweiten Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus dem Jahr 2020.
Zur Stärkung des Engagements für Religions- und Weltanschauungsfreiheit hat die Bundesregierung unter Angela Merkel 2018 erstmals das Amt des Beauftragten für Religionsfreiheit der Bundesregierung ins Leben gerufen. Erst nach massivem Druck aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Ampel-Regierung dieses wichtige Amt weitergeführt. Diese steht nun auch in der Verantwortung, dem Auftrag des Deutschen Bundestages gerecht zu werden, alle zwei Jahre über die Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu berichten und noch im Laufe dieser Legislaturperiode einen vierten Bericht vorzulegen.“