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Ampel-Regierung hilft mit neuen V-Leute-Regeln der Organisierten Kriminalität und ignoriert die Praxis

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation beschlossen. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, gerne so zitieren:

„Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz beschlossen, das Schwerkriminellen hilft und Ermittlungen – gerade im Bereich der organisierten Kriminalität – behindert oder gar unmöglich macht. Zur Bekämpfung im Bereich der oftmals international agierenden Tätergruppierungen stellen verdeckte Ermittler und V-Personen in vielen Fällen die wirksamste Einsatzmaßnahme dar. Durch den Gesetzentwurf wird der Einsatz insbesondere von V-Personen jedoch massiv erschwert.

Die Generalstaatsanwälte attestieren dem Bundesjustizministerium zu Recht, dass der Gesetzesvorschlag überflüssig, praxisfern und ermittlungshindernd sei. Insbesondere der Einsatz von V-Leuten wird durch dieses Gesetz erschwert. Die im Gesetz vorgesehenen Restriktionen werden den Einsatz bei vielen schweren Delikten faktisch unmöglich machen oder zumindest zeitlich so eng begrenzen, dass wichtige Ermittlungserfolge nicht mehr erzielt werden können. Gerade bei der Bekämpfung von extremistisch motivierten Straftaten sind wir dringend auf die Aufklärung des Täterumfelds durch V-Leute angewiesen. Wer deren Einsatz erschwert, spielt den Extremisten in die Hände.

Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität laut Koalitionsvertrag zu einem Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden erklärt. Tatsächlich jedoch schafft die Ampel in Deutschland einen Rückzugsraum für die Organisierte Kriminalität und zeigt ihr – in der Sache völlig unbegründetes – Misstrauen gegenüber der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Es ist ignorant, wenn die Bundesregierung wieder einmal die Einwände aus der Praxis missachtet. Die Regierung schafft es nicht einmal, auf die massive Kritik aus der Praxis inhaltlich zu reagieren. Ausweislich ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage ist sie nicht einmal in der Lage, dieses Praxisferne auch nur nachzuvollziehen. Wer die Praxis der Strafverfolgung so wenig versteht, sollte einfach die Finger von solch weitgehenden Änderungen lassen.“