Im Zivilprozess droht Ansehensverlust der Justiz
Im Bundestag findet am heutigen Freitag die 2./3 Lesung zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten statt. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Martin Plum:
Günter Krings: „Auch dieser Gesetzentwurf zeigt, dass die Ampel-Regierung gegen die Interessen der Justiz handelt und mit jedem Gesetzentwurf der Justiz weiter ihre Arbeit erschwert. Statt auf die Hilfeschreie aus der Justiz zu reagieren und den unter der Unionsregierung eingeführten Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen, führt die Ampel mit diesem Gesetz eine vollvirtuelle Verhandlung ein – ohne für die entsprechende technische Ausstattung zu sorgen. Damit geht die Ampel den zweiten Schritt vor dem ersten. Dieses Experiment der Ampel am Herzen des Rechtsstaates geht zu Lasten der jetzt schon überlasteten Justiz. Für die notwendige flächendenkende Ausstattung mit Technik, Personal und technischem Support sorgt die Ampel nämlich nicht.
Für den sinnvollen Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren, wo diese sinnvoll ist, war dieses Gesetz gar nicht erforderlich. Die Praxis in den letzten Jahren hat gezeigt, dass dies auch schon auf Grundlage des jetzigen Rechts problemlos ging. Mit der Möglichkeit der vollvirtuellen Videoverhandlung, bei der sich nun auch alle Richter außerhalb des Sitzungssaals aufhalten können und eine Videoverhandlung beispielsweise auch aus dem heimischen Wohnzimmer durchführen können, dürfte die Autorität des Gerichts, die Akzeptanz richterlicher Entscheidungen und die Bürgernähe der Justiz beschädigt werden. Wenn eine am Verfahren interessierte Öffentlichkeit an einer solchen Sitzung teilnehmen möchte und lediglich einen ‚öffentlich zugänglichen Raum im Gericht‘ vorfindet, in den die Videoverhandlung übertragen wird, und sich außer dem Publikum keine weiteren Personen dort befinden, entspricht dies nicht den Vorstellungen, die sich die breite Bevölkerung von einer öffentlichen Sitzung eines Gerichts macht.
Die Begründungspflicht für den Fall ablehnender Entscheidungen wird für Gerichte eine deutliche Mehrarbeit bedeuten. Die Begründungspflicht korrespondiert nicht mit einer besseren Verfahrensförderung, sondern dient niemandem und erweckt zudem den Eindruck eines nicht begründeten Misstrauens des Gesetzgebers gegenüber den Richterinnen und Richtern. Zudem dürfte die Vergleichsbereitschaft in solchen Verfahren reduziert werden.“
Martin Plum: „Der Gesetzentwurf zeigt, die Ampel hegt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Richtern in unserem Land. Sie entreißt die Entscheidung, ob eine Verhandlung in Präsenz oder per Video stattfindet, dem freien richterlichen Ermessen. Die Ablehnung einer beantragten Videoverhandlung müssen die Gerichte zukünftig ausführlich begründen, obwohl ihre Entscheidung unanfechtbar ist. Das ist unnötige Mehrarbeit für die ohnehin überlasteten Gerichte. Vollvirtuelle Verhandlungen, bei denen auch die Richter nicht mehr im Gericht anwesend sein müssen, schießen über das Ziel hinaus. Gerichte gehören nicht auf das heimische Sofa, sie gehören in die Mitte unserer Städte, denn sie sind Zentren unseres Rechtsstaates.“