Hinweisgeberschutz sorgt für mehr Bürokratie
Der Bundestag berät am morgigen Freitag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Martin Plum:
Günter Krings: „Was lange währt, wird im Fall des Hinweisgeberschutzes doch nicht gut. Die Ampel hat sich für den Gesetzentwurf viel Zeit gelassen und ihn jetzt kurzfristig nochmals deutlich zulasten der Wirtschaft geändert. Gerade auf kleine und mittelständische Unternehmen kommen neue bürokratische Belastungen und zusätzliche Kosten zu. Rund 90.000 Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten werden verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Daneben bleiben viele unklare Formulierungen und offene Fragen. Ob im konkreten Fall ein Hinweisgeber tatsächlich geschützt ist und die Unternehmen ihren Pflichten nachgekommen sind, wird in Zukunft vor allem die ohnehin überlasteten Gerichte beschäftigen. Der Hinweisgeberschutz in Deutschland ist damit weder ausgewogen noch rechtssicher.“
Martin Plum: „Im Zweifel für die Bürokratie – das ist auch beim Hinweisgeberschutz die Kompromissformel der zerstrittenen Ampel: Unternehmen müssen nach dem geänderten Gesetzentwurf zwingend anonyme Meldekanäle einrichten. Die Ampel nimmt damit ganz bewusst zusätzliche Belastungen und Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen in Kauf. Ihr Versprechen, dass ‚während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen‘, bricht sie krachend. Dieses ‚Belastungsmoratorium‘ ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.“