Angesichts der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2025 im Bundeskabinett fordern der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe NRW im Deutschen Bundestag, Dr. Günter Krings (Mönchengladbach) sowie der der stellv. Vorsitzende Matthias Hauer (Essen) angesichts einer ausstehenden kommunalen Altschuldenregelung:
Nachdem der Bund immer wieder darauf verwiesen hat, dass in Nordrhein-Westfalen als stärkstem Bundesland noch eine Altschuldenregelung aussteht, haben wir jetzt eine neue Sachlage. NRW liefert ein solides Unterstützungspaket zugunsten unserer hoch verschuldeten Kommunen. Die Landesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, ab 2025 jährlich eine viertel Milliarde Euro für die Tilgung der kommunalen Altschulden zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit der durch den Bund in Aussicht gestellten hälftigen Übernahme der Kredite könnte den Kommunen in NRW so eine halbe Milliarde Euro pro Jahr zufließen. Ende des Jahres 2023 betrug der Wert der kommunalen Liquiditätskredite im Land insgesamt rund 20,9 Milliarden Euro.
Nun muss der Bund auch zu seinem Wort stehen, sich seinerseits an der Altschuldenhilfe zu beteiligen und einen konkreten Vorschlag für die längst überfällige Lösung machen. Deshalb ist es enttäuschend, dass die von den Ampel-Fraktionen getragene Bundesregierung bei der Vorstellung ihrer Pläne zum Bundeshaushalt 2025 erneut das Thema kommunale Altschulden ignoriert und dafür keine Bundesmittel bereitstellt.
Es wäre die ureigenste Aufgabe der Bundesregierung, hierzu einen seriösen Vorschlag zu machen. Mit parteipolitischen Ablenkungsmanövern wird sie ihrer Verantwortung sicherlich nicht gerecht. Daher kommt es jetzt darauf an, in den Haushaltsberatungen des Bundestages hier noch zu Änderungen im Bundeshaushaltsplan zu kommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat geliefert. Nun liegt es in der Verantwortung der Bundesregierung, ob die Kommunen in NRW angesichts ihrer vielfältigen Aufgaben mit einer spürbaren Entlastung rechnen können.