Mit der Einführung einer Frühstartrente kann Alterssicherung bereits im Kindes alter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Forschungsergebnisse zeigen: Positive Erfahrungen am Kapitalmarkt können das Finanzverhalten über Jahrzehnte prägen und die Aktienkultur nachhaltig fördern. Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf. Ziel ist eine bereits ab Vollendung des sechsten Lebensjahres einsetzende kapitalgedeckte Altersvorsorge, die kontinuierlich fortgeführt wird. Durch den frühen Start können mit geringen regelmäßigen Beiträgen Vermögenswerte aufgebaut werden. Die angestrebte Lösung soll den langfristigen Vermögensaufbau zur privaten Altersvorsorge für alle Kinder nutzbar machen – unabhängig von der Initiative, den finanziellen Möglichkeiten oder der Finanzkompetenz der Eltern.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren werden pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt, wenn ein solcher von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital kann durch in der Höhe begrenzte private Einzahlungen weiter aufgestockt werden. Ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit wird ermöglicht.
Für Kinder, deren Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage in Höhe von 10 Euro für jeden Monat pro Kind am Kapitalmarkt. Ein individualisierter Anspruch aus der kollektiven Anlage kann zu einem späteren Zeitpunkt in einen in dividuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden. Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Pro Jahr sind Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro möglich. So wächst aus kleinen Beträgen über viele Jahre ein beachtliches Vermögen. Das Depot wird von den Eltern bei einem privaten Anbieter eröffnet. Dabei gelten klare Regeln: Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht berechnet und die Kosten des Depots dürfen pro Jahr höchstens ein Prozent des angesparten Geldes betragen. Eine Beispielrechnung zeigt die Wirkung: Bei einer durchschnittlichen Rendite von fünf Prozent pro Jahr könnten allein die staatlichen Einzahlungen bis zum Renteneintritt ein Kapital von mehr als 20.000 Euro ergeben. Die Frühstartrente startet mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen (Geburtsjahrgang 2020). Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen. Die Frühstartrente stellt einen erheblichen Anreiz für den langfristigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge junger Menschen dar. Ohne die vorgesehene kollektive Anlage wäre der frühe Vermögensaufbau unter Nutzung der Förderung weiterhin allein von der Initiative und den Möglichkeiten der Eltern abhängig.