Haushaltsplan lässt noch keinen roten Faden für die Förderung von Inklusion erkennen
Zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022 und des darin enthaltenen Titels zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers:
„Gut, dass die Ampel-Regierung noch die Kurve bekommen und in den Berichterstattergesprächen zum Bundeshaushalt auf uns als Union gehört hat: Die Mittel für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Überwachungsstelle barrierefreie IT werden nun doch nicht gekürzt. Es bleibt wie im Haushalt 2021 bei 2,3 Millionen Euro. Dies ist auch nur konsequent.
Denn die Herausforderungen für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Überwachungsstelle barrierefreie IT sind groß. Ich denke hier vor allem an die Umsetzung des von uns als großer Koalition in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebrachten Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und das dort verankerte Beratungsangebot für Unternehmen. Ich denke aber auch an die laufende Überwachung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit von digitalen Angeboten öffentlicher Stellen des Bundes. Die Bundesregierung muss den beiden Stellen aber nun auch ausreichend Personalmittel für die Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung stellen.
Nicht nur bei der digitalen Barrierefreiheit, sondern bei der Barrierefreiheit insgesamt brauchen wir mehr Tempo. Es wird daher Zeit, dass das schon für die letzte Wahlperiode geplante und im aktuellen Koalitionsvertrag erneut vorgesehene Bundesprogramm Barrierefreiheit der Bundesregierung nun endlich an den Start geht! Im aktuellen Haushaltsplan findet sich dazu leider nichts – wie auch zu anderen teilhabepolitischen Vorhaben der Regierungskoalition. Daher bin ich gespannt, wann die Bundesregierung ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen lässt.“