Gemeinsame Sondersitzungen von Deutschem Bundestag und Französischer Nationalversammlung zum 55. Jahrestag Élysée-Vertrages
Zum 55. Jahrestag des Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrags („Élysée-Vertrag“) am 22. Januar 2018 sollen in Sondersitzungen der beiden Parlamente ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, B90/Die Grünen und FDP verabschiedet werden. Hierzu erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt, und der Vorsitzende der deutsch-französischen Parlamentariergruppe, Andreas Jung:
„Der Deutsche Bundestag und die Französische Nationalversammlung wollen zum 55. Jahrestag des Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrags („Élysée-Vertrag“) am 22. Januar 2018 ein starkes Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft abgeben: In einem gemeinsamen Antrag sollen die beiden Regierungen aufgefordert werden, einen neuen „Élysée-Vertrag“ zu erarbeiten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Die Resolution ist zugleich Handlungsauftrag an die Regierungen und Impuls für die Zivilgesellschaft in Frankreich und Deutschland. Zudem soll erstmals ein „Deutsch-Französisches Parlamentsabkommen“ geschlossen werden.
Es ist geplant, dass am Vormittag des 22. Januar 2018 in Berlin der Bundestag zusammentritt und am Nachmittag in Paris die Assemblée Nationale. Bei den Sitzungen soll jeweils eine Delegation aus dem anderen Parlament vertreten sein. Im Bundestag ist François de Rugy als Präsident der Nationalversammlung als Redner vorgesehen und in Paris Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble.
Im Auftrag unserer Fraktion haben wir mit Vertretern der Fraktionen SPD, B90/Die GRÜNEN und FDP und in Abstimmung mit französischen Abgeordneten einen gemeinsamen Text erarbeitet. Damit zielt die Initiative auf eine breite Mehrheit im Bundestag und in der Nationalversammlung. Der Text hat folgenden Wortlaut:
‚Ein erneuerter „Élysée-Vertrag“ soll auf den Freundschaftsvertrag von 1963 aufbauen und unserer Partnerschaft neue Dynamik verleihen. Dabei geht es um die bilaterale Zusammenarbeit genauso wie um unsere gemeinsame Rolle zur Stärkung der Europäischen Union und deren Handlungsfähigkeit.‘
Das „Deutsch-Französische Parlaments-Abkommen“ soll von einer bilateralen Arbeitsgruppe vorbereitet und im kommenden Jahr besiegelt werden. Damit soll die Zusammenarbeit der beiden Parlamente weiter intensiviert und entscheidend ausgebaut werden. Dazu sollen etwa Verfahren entwickelt werden, die eine gemeinsame Positionierung zu europäischen Fragen ermöglichen. Eine enge inhaltliche Abstimmung soll auch durch gemeinsame Sitzungen der Fachausschüsse gewährleistet werden.
Konkrete Verbesserungen sollen für die Menschen in den Grenzregionen erreicht werden. Dazu sollen die Eurodistrikte gestärkt und gemeinsame Projekte umgesetzt werden. So wird ein grenzüberschreitender Ausbau der Energienetze genauso gefordert wie eine deutsch-französische Infrastruktur für Elektromobilität oder deutsch-französische Berufsschulzentren. Die „Eurodistrikte“ sollen als grenzüberschreitende Regionen echte Kompetenzen erhalten. Damit soll ihnen der oft mühsame Weg über Paris, Berlin oder die jeweiligen Landeshauptstädte erspart werden.“