Bundeskabinett beschließt Verlängerung von Corona-Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, zur Abfederung der COVID-19-Pandemie per Rechtsverordnung das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz und mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung die Anerkennung des Mehrbedarfs für Mittagsessen in Werkstätten für behinderte Menschen auch bei einer Einnahme außerhalb der Werkstätten bis zum Jahresende zu verlängern, erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
„Ich freue mich über die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung, den besonderen Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger für soziale Dienstleister bis zum Jahresende zu verlängern und ebenfalls bis zum Jahresende den Mehrbedarf für Mittagessen für Werkstattbeschäftigte auch dann anzuerkennen, wenn das Mittagessen außerhalb der Werkstatt eingenommen wird.
Die Corona-Pandemie hat viele soziale Dienstleister hart getroffen. Viele Behindertenwerkstätten, Berufsbildungswerke oder andere Rehabilitationseinrichtungen waren zunächst wochenlang geschlossen und konnten wegen der Abstands- und Hygieneregeln zum Teil bis heute nicht zum Normalbetrieb zurückkehren. Und die Gefahr zumindest lokaler „Lock-Downs“ ist nicht gebannt. Da die Pandemie aber auch zum Jahreswechsel wohl nicht beendet sein wird, muss nun frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie die Existenz und der Betrieb der sozialen Dienstleister auch unter Corona-Bedingungen für die Zeit danach sichergestellt werden kann. Hier sehe ich alle Beteiligten – Bund, Länder, Rehabilitationsträger und -Einrichtungen – gefragt, nicht nur rechtliche, sondern vor allem auch praktische Lösungen zu finden“.