Mehr Transparenz und engere Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden nötig
Zur Veröffentlichung der dritten Halbjahresberichte der Plattformen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Die letzten Wochen haben auf erschütternder Weise gezeigt, dass Hass und Gewalt in Worten der Nährboden für Hass und Gewalt in Taten sind. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein wichtiges Instrument gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte auf sozialen Plattformen. Auch die dritten Transparenzberichte der sozialen Netzwerke zeigen, dass das ohne eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und ohne Overblocking gelingt.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir das NetzDG zeitnah verbessern und werten aktuell die Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Praxis aus. Dazu müssen in den Transparenzberichten alle nach dem NetzDG relevanten Postings erfasst werden, auch wenn die Plattformen die Beiträge intern nach ihren eigenen Communitystandards behandeln.
Die aktuellen Transparenzberichte für den Zeitraum Januar bis Juni 2019 zeigen, dass die Plattformen noch sehr unterschiedliche Auffassungen davon haben, welche Kriterien und Daten in diese Berichte gehören. Hier für mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen – auch um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Plattformen zu erreichen – ist ein Baustein für die Verbesserung des Gesetzes.
Wir brauchen dringend eine engere Zusammenarbeit der Plattformen mit den Strafverfolgungsbehörden. Diese müssen noch schneller die notwendigen Informationen bekommen, um die Täter, die jenseits der Meinungsfreiheit Hass und Hetze verbreiten, unkompliziert ermitteln zu können. Mehr Strafverfahren und Gerichtsurteile werden für alle mehr Klarheit schaffen, wo die Grenzen zur strafbaren Beleidigung oder Volksverhetzung überschritten wird und so auch eine präventive Wirkung haben. Die Auskunftspflicht der Plattformen gegenüber den Behörden muss hier auf alle relevanten Angaben erweitert werden, so wie es beispielsweise in Frankreich bereits vereinbart ist. Außerdem müssen strafrechtlich relevante Beiträge zur Beweissicherung gespeichert werden. Täter dürfen nicht ungestraft davonkommen, weil die Beweise vorschnell gelöscht wurden. Wir werden diese Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung in die anstehenden Beratungen zum NetzDG einbringen.“