Netzwerkbetreiber zur Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden verpflichten
Der rechtsextrem motivierte Anschlag auf die Synagoge in Halle hat die Debatte um Radikalisierung im Internet neu angefacht. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Der rechtsextreme Anschlag in Halle macht einmal mehr deutlich, wie sehr unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht ist. Die Angreifer radikalisieren und organisieren sich im Netz, sie verbreiten ihren Hass so lange online, bis aus ihren Worten Taten werden. Unser Rechtsstaat muss jetzt eine klare Antwort auf diesen Missstand finden.
Erst vor kurzem hat die Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag gezeigt: Eine wesentliche Schwäche liegt in der schwierigen oder verweigerten Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden. Wenn der Staatsanwalt einen Post als strafbare Beleidigung oder Volksverhetzung einordnet, dann muss er von der Plattform unverzüglich Auskunft über die Stammdaten verlangen können. Denn nur so kann er den Täter ermitteln und gegen ihn vorgehen. Das ist bisher völlig unzureichend geregelt. Jeder muss allerdings wissen: Wer die Grenze von der Meinungsfreiheit zum Strafrecht überschreitet, kann sich nicht mehr unter dem Deckmantel der Anonymität verstecken.
Die Erkenntnisse der Behörden nach der Bluttat von Halle zeigen auch, dass wir den Geltungsbereich des NetzDG ausweiten müssen. Wenn sich Extremisten gezielt Gaming-Plattformen suchen, weil es dort keine Moderation und keine Gegenreaktion gibt, weil diese Räume nicht dem NetzDG unterliegen, dann muss der Gesetzgeber nachschärfen.
Gut, dass die neue Bundesjustizministerin endlich auch erkannt hat, dass es für Beleidigungen, die in sozialen Medien mit großer Reichweite verbreitet werden, ein höheres Strafmaß braucht als für Beleidigungen in Leserbriefen oder am Stammtisch, die nur einen kleinen Kreis erreichen. Bei ihren Vorgängern im Amt, Maas und Barley, sind wir mit entsprechenden Appellen in der letzten Wahlperiode und in den Koalitionsverhandlungen auf taube Ohren gestoßen. Das gilt auch für die gesetzliche Auskunftspflicht. Daher muss Frau Lambrecht jetzt liefern.
Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit der Bekämpfung von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken. Das NetzDG ist das richtige Instrument dafür. Wir wollen, dass es noch durchsetzungsstärker wird. Wer wie die AfD das NetzDG abschaffen will, hat nichts verstanden.“