Angemessene Bezahlung für qualifizierte Betreuung auf gutem Weg
Am kommenden Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ in erster Lesung beraten. Hierzu erklären die die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss, Axel Müller:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Qualifizierte Betreuer sichern vielen Menschen mit Einschränkungen ein Maximum an Selbstbestimmung. Das muss angemessen finanziert werden.
Für viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer ist es ‚fünf vor zwölf‘. Erste Vereine, die auch ehrenamtliche Betreuer unterstützen, und Selbständige haben bereits aufgegeben. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Vergütung um 17 Prozent dürfte ein tragfähiger Kompromiss sein, mit dem Länder und Betreuer auf beiden Seiten an ihre Grenzen gehen.
Die Anpassung der Vergütung soll sich künftig an den durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsvereins zur Refinanzierung eines Vollzeit-Betreuers orientieren. Damit soll eine objektive Bemessungsgrundlage für die Vergütungsanpassung geschaffen werden.“
Axel Müller: „Nach 13 Jahren unveränderter Vergütung für berufliche Betreuer stellt die dringend erforderliche Erhöhung eine angemessene finanzielle Würdigung der geleisteten Arbeit dar.
Die gleichsam erfolgte veränderte Vergütungssystematik stellt durch die Einführung von Pauschalen die Abrechnung der Betreuerleistungen auf eine neue und den Verhältnissen des Einzelfalls besser gerecht werdende Grundlage. Zugleich wird so für eine auskömmliche Vergütung der Betreuerarbeit gesorgt.“