Übergangszeit verhindert finanzielle Überforderung der Werkstätten
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Dazu erklären der arbeitsmarktpolitische Sprecher, Peter Weiß, und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
„Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes werden die Bedarfssätze und Freibeträge in mehreren Schritten angehoben. Zudem gibt es Rechts- und Verfahrensvereinfachungen. Die Erhöhung des Ausbildungsgeldes von 80 auf 117 Euro zum 1. August 2019 ist sehr erfreulich. Sie führt gleichzeitig zu einer Erhöhung des Grundbetrages beim Arbeitsentgelt in den Werkstätten für behinderte Menschen. Um eine finanzielle Überforderung der Werkstätten zu verhindern, haben wir nach Anhörung der Betroffenen für eine Übergangszeit ein Stufenmodell zur Anhebung des Grundbetrages entwickelt.
Mit der stufenweisen Entkoppelung des Grundbetrags vom Ausbildungsgeld verschaffen wir den Werkstätten ausreichend Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen, damit sie vom 1. Januar 2023 an den vollen Grundbetrag in Höhe von dann 119 Euro zahlen können.
Zugleich haben wir in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung aller wichtigen Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann.“