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Kriminalitätsbekämpfung durch ausreichende Befugnisse der Ermittlungsbehörden ermöglichen

Koalition schafft Regelung für die Erhebung geschäftlich gespeicherter Standortdaten

Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf zu einer Richtlinienumsetzung im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Darin enthalten ist auch eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von aus betrieblichen Gründen gespeicherten Standortdaten. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit der neuen Regelung ermöglichen wir wieder, dass die Ermittlungsbehörden bei schweren Straftaten auf geschäftlich gespeicherte Standortdaten zugreifen können. Dies ist ein wichtiger Baustein bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zurzeit darf auf aus betrieblichen Gründen gespeicherte Standortdaten nicht zugegriffen werden, auch wenn sie vorhanden sind. Im Kampf gegen die Kriminalität müssen wir den Ermittlungsbehörden aber alle erforderlichen Befugnisse erteilen.“