Erleichterte Vergabekriterien müssen für unbürokratische Umsetzung und Stärkung örtlicher Wirtschaftsstrukturen sorgen
Das Bundeskabinett hat in der heutigen Sitzung beschlossen, dass sich der Bund zur Hälfte an den Wiederaufbaukosten nach der aktuellen Hochwasserkatastrophe beteiligen wird. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase:
„Wir begrüßen, dass sich der Bund zur Hälfte auch an den Kosten zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur in den betroffenen Hochwassergebieten beteiligen wird und das Bundeskabinett beschlossen hat, aus dem Bundeshaushalt bis zu 200 Millionen Euro zur Soforthilfe bereitzustellen. Die damit verbundene Perspektive hilft den Menschen vor Ort weiter als eine Phantomdebatten über Klimaschutz oder mögliche Mängel im Katastrophenschutz.
Wichtig ist, dass diese Soforthilfen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern schnellstmöglich und unbürokratisch bereitgestellt werden. Die weiteren Aufbauhilfen müssen analog zum Hilfsfonds des Jahres 2013 von allen Ländern getragen werden, denn Fluthilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Gemeinschaft der Länder in der Pflicht steht, füreinander einzustehen.
Dabei müssen wir die Mittelvergabe mit deutlichen Erleichterungen im Vergabebereich kombinieren, um sicherzustellen, dass nach Möglichkeit insbesondere örtliche Handwerksbetriebe in den betroffenen Regionen bei den Bauausführungen zum Zuge kommen. So können wir mit derselben Summe doppelt helfen, indem wir nicht nur Häuser und Infrastruktur, sondern auch die Geschäftsgrundlage der vor Ort in ihrer Existenz betroffenen Handwerksbetriebe wieder aufbauen und regionale Wirtschaftsstrukturen stärken.“