Bundestag beschließt höhere Pauschbeträge und Steuervereinfachungen
Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages, der eine Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge, die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale, weitere Steuervereinfachungen und eine Erhöhung und Ausweitung des Pflege-Pauschbetrages vorsieht, erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
„Heute ist ein guter Tag für viele arbeitende Menschen mit Behinderungen. Sie zahlen Einkommensteuer, müssen behinderungsbedingt aber oft höhere Aufwendungen tragen. Beispielsweise für Fahrtkosten und Hilfen bei den regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens wie der Körperpflege.
Die Behinderten-Pauschbeträge werden nun verdoppelt und können nun auch schon mit einem Grad der Behinderung von 20 geltend gemacht werden. Und ebenso unbürokratisch können behinderungsbedingte Fahrtkosten abgesetzt werden. Das haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal mit einer gesetzlichen Änderung klargestellt. Genauso wie die Klarstellung, dass die Fahrtkostenpauschale auch für taubblinde Menschen gilt.
So gut die gesetzlichen Verbesserungen sind, so wichtig ist es jetzt, in den kommenden Jahren zu überprüfen, ob die Pauschbeträge auch langfristig den behinderungsbedingten Mehraufwendungen gerecht werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Prüfauftrag erhalten. Denn es darf nicht wieder über 40 Jahre bis zur nächsten Anpassung der Pauschbeträge dauern.“