Öffentliche Anhörung zeigt: Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist wenig ambitioniert
In der heutigen öffentlichen Anhörung zum Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz äußerten mehrere Sachverständige deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin, Antje Tillmann, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings:
Antje Tillmann: „Der zeitlich erheblich verspätete Gesetzentwurf des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Einzelne Tatbestände begrüßen wir, wie etwa das Barzahlungsverbot für Immobilien. Die Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister kann darüber hinaus erhöhte Transparenz und damit Anhaltspunkte für Ermittlungen schaffen. Auch die Regelung einer Möglichkeit zur anonymen Abgabe von Hinweisen auf Sanktionsverletzungen und die Einrichtung eines Registers über sanktionierte Personen und Vermögenswerte sind sinnvoll.
Es fehlen allerdings erneut wichtige Punkte: es ist wieder kein Nutzungsverbot enthalten, sodass sanktionierte Oligarchen in ihren Villen wohnen bleiben. Ebenso fehlt die Möglichkeit, ein Geschäftsverbot zu erlassen, wenn nicht festgestellt werden kann, wer eigentlich wirklich hinter einem Unternehmen steht und von dessen Erträgen profitiert.
Vor allem aber fordern wir, endlich eine schlagkräftige Zollpolizei aufzubauen, die nicht nur, aber auch für die Sanktionsdurchsetzung zuständig ist. Die Zöllnerinnen und Zöllner leisten bereits heute hervorragende Arbeit. Es bräuchte daher nicht immer noch mehr Stellen, sondern klare Strukturen und bei wenigen Behörden gebündelte Kompetenzen. Die Ampel schreibt dagegen bereits im Einstiegstext des Gesetzes, dass die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung lediglich neben alle bestehenden Bundesbehörden tritt. Mit dieser Herangehensweise wird das Kompetenz-Wirrwarr leider weitergehen.“
Günter Krings: „Der Entwurf des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes ist wenig konsequent und viel Stückwerk. Vor einer echten Reform will die Bundesregierung sich offenbar drücken.
Dagegen zeigen wir mit unserem Antrag Wege auf, wie wir Fortschritte im Sinne einer kohärenten und konsequenten Sanktionsdurchsetzung erzielen könnten. Wir fordern, die gesamten Vorschriften im Bereich der Sanktionen in einem Gesetz zusammenzufassen – die Bundesregierung schafft ein neues Gesetz und ändert 21 weitere Gesetze.
Wir freuen uns natürlich, dass die Bundesinnenministerin sich in ihrer jüngst veröffentlichten Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität der Forderung in unserem Antrag anschließt, nach der staatliche Stellen von den formellen Inhaberinnen und Inhabern von Vermögenswerten Auskunft verlangen können sollen, aus welcher Quelle das Vermögen stammt und wer darüber die faktische Kontrolle ausübt. Umso unverständlicher ist es, dass dieser Punkt im Sanktionsdurchsetzungsgesetz II fehlt. Zusammen mit einer gut ausgestatteten Zollpolizei könnte das ein echter Quantensprung in der Durchsetzung von Sanktionen und auch in der Bekämpfung von Finanzkriminalität insgesamt sein.“