Ausnahmen vom Geheimnisschutz müssen im parlamentarischen Verfahren genau geprüft werden
Am gestrigen Donnerstag wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Know-how-Richtlinie) in 1. Lesung beraten. Hier zu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Mit der Umsetzung der Knowhow-Richtlinie leisten wir unseren Beitrag zur europaweiten Vereinheitlichung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Davon profitieren vor allem innovative Unternehmen, die sich zum Beispiel durch eigene technische Entwicklungen einen Vorsprung vor den Wettbewerbern erarbeitet haben.
Insbesondere die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Ausgestaltung der Ausnahmen vom Geheimnisschutz werden wir uns genau ansehen. Dabei muss man differenzieren, ob ein Geschäftsgeheimnis zum eigenen Profit ausgenutzt wird, oder ob es darum geht, auf Missstände und Gefahren hinzuweisen.“
Ingmar Jung: „Der Gesetzentwurf weicht nämlich an einer entscheidenden Stelle von der Richtlinie ab. So soll das Offenlegen von Geschäftsgeheimnissen wohl schon dann insgesamt gerechtfertigt sein, wenn dies mit guten Absichten verknüpft ist. Zugleich werden wir die Kritikpunkte, etwa von Journalisten oder Arbeitnehmervertretern, die sich zusätzlichen Risiken ausgesetzt sehen, ernst nehmen. Daher stellen wir besonders hohe Anforderungen an die Rechtsklarheit einer solchen Regelung. Denn nur so kann die dringend benötige Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.“