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Bund lässt Kommunen nicht im Stich – nach Nothilfe Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung

Länder müssen Weg im Bundesrat nun frei machen

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Grundgesetzes zur umfangreichen finanziellen Entlastung der Kommunen und neuen Länder beschlossen. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, und der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase

Rehberg: „Mit den heutigen Beschlüssen helfen wir den Kommunen außerordentlich bei ihrem Weg aus der Corona-Krise. Bund und Länder kompensieren die Ausfälle bei der Gewerbesteuer im Umfang von rund 11 Milliarden Euro. Wir stärken strukturell die Kommunalfinanzen, weil der Bund sich dauerhaft mit einem deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft im Hartz-IV-System beteiligt. Die Entlastung beträgt rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Wir lehnen einen Überbietungswettbewerb ab, was der Bund über das Jahr 2020 hinaus noch weiter für die Kommunen leisten soll. Die Forderungen ignorieren die verfassungsmäßige Ordnung und verkennen das Ausmaß der schon vorher bereitgestellten Hilfsleistungen. Für die Kommunalfinanzen sind nach dem Grundgesetz die Länder zuständig. Der Bund hat in den letzten Jahren massiv die Länder und Kommunen entlastet. In der Verteilung der Steuereinnahmen macht sich dies inzwischen stark bemerkbar. Der Bund wird dieses Jahr erstmals ein geringeres Umsatzsteueraufkommen als die Länder haben. Die Länder und Kommunen werden bereits 2021 das Vorkrisenniveau bei den Steuereinnahmen erreichen, der Bund erst 2023.“

Haase: „Die Bundeshilfen entlassen die Länder nicht aus ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung für eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen. Auch sind die Bundesmittel kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten. Wir begrüßen die erweiterten Berichtspflichten für die Länder hinsichtlich der Verwendung der Mittel zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen, die im Zuge der Einigung mit FDP und Grünen vereinbart worden sind. Von den Ländern erwarten wir, dass sie auch der erweiterten Berichtspflicht zustimmen und ihre Kommunen nicht aus Angst vor Transparenz im Regen stehen lassen.

Dabei ist es mehr als ärgerlich, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht in der Lage gewesen ist, rechtzeitig mit den beiden Oppositionsparteien eine Einigung zur Sicherung der für die Grundgesetzänderung erforderlichen 2/3-Mehrheit zu erzielen. Ohne das Engagement der Unionsfraktion hätte die vom Bundesfinanzminister verantwortete Hängepartie den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gefährdet.“