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Beschleunigungsgesetz für Infrastrukturvorhaben ist gut gemeint, aber schlecht gemacht

Ampel will Planungsprozessrecht verschlimmbessern

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben verfolgt die Ampel ein wichtiges Ziel. Der Gesetzentwurf geht aber leider nach hinten los und wird in Teilen eher zu weiteren Verzögerungen als zur Beschleunigung führen. Mit den Beschleunigungsgesetzen, die in der Regierungszeit der Union beschlossen wurden, wurde das Beschleunigungspotenzial im Verwaltungsprozessrecht nahezu gehoben. Potenziale zur weiteren Beschleunigung liegen im Verwaltungsverfahren und nicht im gerichtlichen Verfahren.

Im gerichtlichen Verfahren bedarf es lediglich eines nachlaufenden einstweiligen Rechtsschutzes. Die Möglichkeit einen Baustopp zu verfügen, sollte ein Gericht nur in Ausnahmefällen haben. Im Natur- und Umweltschutzrecht bedarf es einer Absenkung der materiellen Standards. Gerade die Aarhus-Konvention führt zu massiven Verzögerungen bei Planungsverfahren und muss zumindest grundlegend überarbeitet und konsequent vereinfacht werden. Auch hierzu erwarten wir endlich eine Initiative der Bundesregierung. Wir brauchen ferner einen Pakt für die Planungsverwaltung, um mehr fachkundige Verwaltungskräfte in den Planungsbehörden beschäftigen zu können. Hierzu muss dringend Personal aus Stabstellen der Verwaltung in diese zentralen Aufgabenbereiche umgeschichtet werden.“