Bundestag berät Mietrechtsanpassungsgesetz
Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag den Entwurf für das Mietrechtsanpassungsgesetz. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Von dem Gesetz geht ein wichtiges Signal für bezahlbares Wohnen an die Mieter in unserem Land aus. Die Menschen brauchen auch in angespannten Wohnungsmärkten einen zuverlässigen Schutz vor steigenden Mieten. Diesen Schritt geht die Union mit den neuen Regelungen zur Mietpreisbremse. Auch die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete regeln wir neu. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen in angespannten Wohnungsmärkten jährlich nur noch acht statt elf Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden – eine deutliche Entlastung für die Mieter.“
Jan-Marco Luczak: „Unser soziales Mietrecht lebt von einem gut ausgewogenen Kompromiss zwischen Mietern und Vermietern. Diesen haben wir mit diesem Gesetz gefunden. Die Union will, dass eine Wohnung auch nach einer Modernisierung noch bezahlbar ist. Gleichzeitig schaffen wir einen Rahmen, der energetische Sanierungsmaßnahmen und einen altersgerechten Umbau wirtschaftlich tragbar bleiben lässt. Mit dem vereinfachten Verfahren bei Modernisierungen bis 10.000 Euro erleichtern wir vor allem Investitionen für private Kleinvermieter. Die umzulegenden Kosten einer Modernisierung können jetzt ohne bürokratischen Aufwand berechnet werden. Dem bewussten Herausmodernisieren von Mietern werden wir hingegen einen Riegel vorschieben. Vermieter werden künftig sanktioniert, wenn sie Modernisierungsmaßnahmen dazu missbrauchen, Mieter aus ihren Wohnungen zu vertreiben. Das wird ordnungswidrig sein und Schadensersatzansprüche auslösen. Damit setzen wir ein klares Signal an die schwarzen Schafe unter den Vermietern. Diese Maßnahmen haben wir jetzt mit unserem Koalitionspartner vereinbart. Weitergehende Forderungen nach mehr Regulierung, wie sie insbesondere aus der Opposition zu hören sind, lehnen wir ab, um die Ausgewogenheit des Mietrechts nicht zu gefährden. Wir dürfen unsere Politik nicht von den Extremen ableiten, sondern müssen im Interesse aller für Ausgleich sorgen.“