SPD, FDP und Grüne streichen Religionsgemeinschaften im Personenstandsrecht
Im Windschatten eines Gesetzes zur Verwaltungsdigitalisierung („Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften“) hat die Ampel-Koalition am Donnerstagabend im Bundestag die Möglichkeit einer freiwilligen Eintragung der Religionszugehörigkeit aus dem Personenstandsrecht gestrichen. Dazu erklären Philipp Amthor als Fachsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Staatsorganisation sowie Thomas Rachel als Fachsprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften:
Philipp Amthor: „Die Ampel-Koalition will die Religion immer weiter ins Private zurückdrängen. Im Personenstandsrecht hat sie deshalb eine bewusste Schlechterstellung von Religionsgemeinschaften herbeigeführt. Der sachlichen Kritik der Union und der Kirchen konnte sie lediglich das schwache Argument einer diffusen Kostenersparnis entgegnen. Das ist ein Affront gegenüber großen Bevölkerungsgruppen, die bisher umfangreich vom freiwilligen Religionseintrag im Geburtenregister (ca. 50 %), im Eheregister (ca. 50%) oder im Sterberegister (ca. 80%) Gebrauch gemacht haben. Für viele Bürger ist ein solcher Eintrag nicht nur ein Bekenntnis im Rahmen ihrer positiven Religionsfreiheit (Art. 4 GG), sondern auch ein Ausdruck ihrer Identität. In diesem Zusammenhang erstaunt es, dass ausgerechnet eine Koalition, die etwa in Geschlechterfragen für eine identitätspolitische Selbsterklärungsfreiheit in Registern wirbt, nun die Religion als Merkmal personaler Identität aus den Personenstandsregistern streicht.“
Thomas Rachel: „Über Jahrhunderte waren vor allem die Kirchenregister die Eckpfeiler des deutschen Registerrechts. Es gibt keinen plausiblen Grund, diese etablierte Verbindung von Personenstand und Religion jetzt anlasslos aufzuheben. Ganz im Gegenteil: Es ist gegenüber vielen gläubigen Menschen unangemessen, ein solches gesellschaftspolitisches Vorhaben im Windschatten eines Gesetzes zur Verwaltungsdigitalisierung zu verstecken. Anstatt die Erklärungsmöglichkeit zu streichen, hätte man sie etwa auch für andere Religionsgemeinschaften öffnen können. Der Ampel ging es aber wohl zu keinem Zeitpunkt um eine religionsfreundliche Lösung, sondern nur um ein Zurückdrängen der Religionsgemeinschaften. Damit untergräbt die Ampel-Koalition das bestehende und bewährte Verhältnis von Staat und Kirchen.“