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Ampel ignoriert bei der Sanktionsdurchsetzung breite Kritik der Experten

Kompetenz-Wirrwarr wird verschlimmert

Der Deutsche Bundestag hat heute mit den Stimmen der Ampel­fraktionen das Zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestags­fraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter, Matthias Hauer:

Antje Tillmann: „Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II wirkt wie eine Neuauflage des ersten Gesetzes: Es kommt zu spät, zeigt vereinzelt kluge Ansätze und wagt keine echten Reformen. Einzelne positive Aspekte wie das Barzahlungsverbot für Immobilienkäufe oder die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Sanktionsverstößen greifen schlicht zu kurz. Unverständlich ist, dass die Ampel den staatlichen Stellen nicht die Möglichkeit einräumt, von formellen Inhaberinnen und Inhabern von Vermögenswerten Auskunft darüber zu verlangen, aus welcher Quelle das Vermögen stammt und wer darüber tatsächlich die Kontrolle ausübt. Das hatten wir in unserem Antrag gefordert und wurde zuletzt auch von der Bundesinnenministerin vorgeschlagen.“

Matthias Hauer: „Die Ampel ignoriert die fachlichen Einschätzungen sämtlicher Sanktionsexperten. Die einhelligen Warnrufe in der Anhörung, bei der Zuständigkeit auf die Ertüchtigung bestehender Strukturen zu setzen, wurden von SPD, Grünen und FDP schlicht ignoriert. Wir haben gemeinsam mit vielen Sachverständigen eine schlagkräftige Zollpolizei mit gebündelten Kompetenzen vorgeschlagen – stattdessen hat die Ampel eine neue zahnlose Behörde als Übergangslösung beschlossen, mit der das Kompetenz-Wirrwarr noch verschlimmert wird. Bedauerlich ist zudem die beharrliche Weigerung der Ampel, Nutzungsverbote für sanktionierte Vermögensgegenstände zu ermöglichen. Mit diesem Gesetz können sanktionierte Oligarchen also wie bisher unbehelligt in ihren Luxusvillen wohnen bleiben.“