Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Gesamtpaket zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Fotovoltaik geeinigt. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Georg Nüßlein:
„Wir haben ein gutes Gesamtpaket geschnürt. Die Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV kommen in den Jahren 2019-2021. Gleichzeitig haben wir technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vereinbart, um neue Förderbedingungen auszuprobieren, die zu mehr Netz- und Systemdienlichkeit und mehr Wettbewerb bei den erneuerbaren Energien führen sollen. Was sich in den Innovationsausschreibungen bewährt, wollen wir auf die allgemeinen Ausschreibungen übertragen.
Entscheidend ist für uns zudem, dass wir wieder zu mehr Akzeptanz bei der Windkraft an Land kommen. Deshalb werden wir zum einen ab 2020 für eine bedarfsgerechte Nachtbeleuchtung bei Windkraftanlagen sorgen. Zum anderen werden wir in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundesländer über Mindestabstände, Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligung von Kommunen und Veränderung von Planungsverfahren sprechen. Auf dieser Grundlage entscheiden wir im Herbst 2019 im Paket über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und über Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade bis 2030, um das im Koalitionsvertrag angestrebte Erneuerbaren-Ziel von 65 Prozent zu erreichen.
Mit dem Gesetzgebungsvorhaben wird auch der Kompromiss der Bundesregierung mit der EU-Kommission zur Förderung von KWK-Anlagen umgesetzt. Damit wird Planungssicherheit sowohl für die Anlagenbetreiber als auch für die Anlagenhersteller geschaffen.“