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Aktionärsrechte stärken und bewährte Grundsätze des Gesellschaftsrechts nachhaltig fortentwickeln

Mit mehr Transparenz – Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen rechtssicher ausgestalten

Den am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) kommentieren die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Gesellschaftsrecht, Heribert Hirte, wie folgt:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Mit der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie wollen wir die Mitwirkungsmöglichkeiten der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften zielgerichtet verbessern. Dabei ist insbesondere die erweiterte Mitsprache der Anteilseigner bei der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Ausdruck eines modernen Verständnisses von Corporate Governance.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es der richtige Weg, die europäischen Vorgaben mit den Anforderungen des dualistischen Systems der deutschen Aktiengesellschaft in Einklang zu bringen und etwa die Mitwirkung der Aktionäre bei Fragen der Vergütung der Vorstände zu stärken, ohne den Aufsichtsrat in seiner Kompetenz zu schwächen.

Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen breit angelegten Dialog mit Vertretern der betroffenen Unternehmen sowie den Intermediären geführt hat. Diesen Austausch wollen wir im parlamentarischen Verfahren fortführen und prüfen, an welchen Stellen konkrete Verbesserungen am Gesetzentwurf für eine praktikable Umsetzung erforderlich sind.“

Heribert Hirte: „Moderne Corporate Governance erfordert neue Antworten im Aktienrecht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiten wir die klassische Corporate Governance auf die Intermediäre und Finanzdienstleister aus, die zwischen der Gesellschaft und dem Aktionär oder Letztbegünstigten stehen – weil sie erheblichen mittelbaren Einfluss auf die Entscheidungen börsennotierter Aktiengesellschaften haben. Das geschieht zugleich mit der Zielsetzung, möglichst nachhaltiges Wachstum und langfristigen Erfolg der Unternehmen durch alle Beteiligten zu befördern. Zugleich justieren wir die Zustimmungs- und Transparenzpflichten in Bezug auf wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Party Transactions) neu, ebenso wie die Offenlegungspflichten, beispielsweise institutioneller Anleger, von Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern. Ein gutes Signal für mehr Verantwortung und etablierte Nachhaltigkeit.

In unserem Ausschuss werden wir nun über die Ausgewogenheit des Gesetzesentwurfs debattieren, da hierdurch insbesondere die „Machtverhältnisse“ innerhalb börsennotierter Gesellschaften langfristig bestimmt werden. Unser Anliegen ist es, die Interessen der Aufsichtsräte und Aktionäre, Minderheits- wie Mehrheitsaktionäre, angemessen zu gewichten. Für den Regelungsbereich „Identifizierung der Aktionäre“ muss uns dabei der Spagat gelingen, das Gesetz zugleich zukunftsgewandt, aber auch in der heutigen Praxis umsetzbar auszugestalten.“