Regelung zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten setzt Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts um
Am heutigen Donnerstag beginnt der Deutsche Bundestag die parlamentarischen Beratungen des 13. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Umgang mit Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase:
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der klar definiert, bis zu welchem Toleranzwert Diesel-Fahrverbote nicht verhältnismäßig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat eindeutig die Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten normiert. Diese höchstrichterliche Vorgabe wird jetzt auch gesetzlich geregelt. Das ist ein wichtiger Beitrag für die betroffenen Kommunen, die unter Diesel-Fahrverboten erheblich leiden müssten.
Zielführender als Fahrverbote sind Maßnahmen, den Verkehr fließend zu halten, sowie stadtentwicklungspolitische Ansätze, um den Zuzugssog in die städtischen Ballungszentren zu reduzieren. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen in den zurückliegenden Monaten Maßnahmen ergriffen, die Luftqualität weiter zu verbessern. All dies muss bei Entscheidungen über Fahrverbote ebenfalls berücksichtigt werden.“