Sachverständige bestätigen Stärkung der Schwangerschaftskonfliktberatung
Am gestrigen Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags die Sachverständigenanhörung zu den Anträgen von FDP, Grüne und Linke zur Änderung bzw. Abschaffung des § 219a StGB (Werbeverbort für Abtreibungen) statt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Die Sachverständigenanhörung hat bestätigt, dass wir die Konfliktberatung stärken müssen. Sie ist der ideale Ort, um sämtliche Informationen, einschließlich der Adressen von durchführenden Ärzten, zu vermitteln. Das können wir noch verbessern und verbindlicher gestalten. Die unabhängige Beratung ist der zentrale Kern der aktuellen ausgewogenen Regelung, die das Lebensrecht des Kindes und das Entscheidungsrecht der Mutter anerkennt. Wir bräuchten eigentlich Werbung für die Beratung, nicht für den Schwangerschaftsabbruch.
Wenn Ärzte und Ärztinnen sich in Einzelfällen von Demonstranten bedrängt und insgesamt verunsichert fühlen, so würde eine Streichung von § 219a StGB daran nichts ändern. Es ist aber auch klar: wenn eine Frau sich nach Beratung und Bedenkzeit für den Abbruch entscheidet, gehört das professionelle medizinische Angebot durch die Ärzte auch zu dem, was der Staat gewährleisten muss. Ärzte und Ärztinnen, die dies anbieten, sind nicht dafür zu kritisieren. Es gehört aber zum verfassungsrechtlich notwendigen Schutzkonzept, dass § 219a StGB den Verzicht auf Werbung verlangt.
Leider spielte das Lebensrecht des Kindes bei den Sachverständigen, die die Abschaffung des Werbeverbots befürworten, kaum eine Rolle. An dieser Einseitigkeit der Argumente krankt die gesamte Debatte um die Streichung des Werbeverbots.
Die peinliche Störaktion einer kleinen Gruppe Aktivistinnen hat gezeigt, dass es vielen auch gar nicht um das Werbeverbot, sondern um die Aufkündigung des gesellschaftlichen Kompromisses zum § 218 StGB geht. Das wird es mit der CDU/CSU-Fraktion nicht geben.“