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WEG-Reform nun zügig auf den Weg bringen

Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes als solide Basis für gesetzliche Novellierung

Zu dem am heutigen Dienstag vorgestellten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:

Winkelmeier-Becker:
„Es ist gut, dass die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes jetzt auf dem Tisch liegen. Darauf haben wir als Unionsfraktion – wie schon in der vergangenen Legislaturperiode – energisch gedrängt. Für uns war immer wichtig, dass das WEG-Recht umfassend modernisiert und zukunftsfähig ausgestaltet wird. Der Abschlussbericht bietet eine gute erste Grundlage dafür.

Jetzt ist die Bundesjustizministerin am Zug, auf Basis dieser Ergebnisse zügig einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen. Wir stehen vor der überwältigenden Herausforderung, drängende Fragen des Klimaschutzes, der demographischen Entwicklung und des Verbraucherschutzes mit einer umfassenden Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts zu beantworten. Die Wohnungseigentümer brauchen mehr Rechtssicherheit für ihre Investitionen. Mit einem klar und deutlich formulierten WEG wollen wir sie in ihren Plänen zur Modernisierung und klimafreundlichen Umgestaltung ihres Eigentums unterstützen.“

Sebastian Steineke:
„Die einzelnen Vorschläge sind zwar noch detailliert zu prüfen, uns freut jedoch, dass aus unserer Sicht wichtige Punkte wie die Harmonisierung von WEG- und Mietrecht, die Digitalisierung und die Gestaltung der Jahresabrechnung Bestandteil des Abschlussberichtes sind.

Das derzeit geltende WEG ist veraltet. Deshalb müssen wir jetzt schnell handeln, um die Eigentümergemeinschaften wieder handlungsfähiger zu machen. Dies ist auch ein bedeutsamer Beitrag zum Verbraucherschutz.“

Hintergrund:
Der Koalitionsvertrag sieht für die laufende Legislaturperiode vor, die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren, „um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern“. Die bisherigen Überlegungen des Bundesjustizministeriums sahen zunächst lediglich vor, Regelungen in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu schaffen.