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Wahlrechtsausschlüsse werden abgeschafft

Meilenstein für Inklusion behinderter Menschen

Der Bundestag wird am morgigen Freitag, 15. März, über den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines inklusiven Wahlrechts beraten. Hierzu erklären der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, und der Justiziar der Fraktion, Ansgar Heveling:

Wilfried Oellers: „Dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines inklusiven Wahlrechts ist ein wichtiger Meilenstein für die Inklusion behinderter Menschen. Damit wird auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und der Bedeutung des Wahlaktes in der Demokratie hinreichend Rechnung getragen.“

Ansgar Heveling: „Mit dem Antrag wird die bereits im Koalitionsvertrag beschlossene Aufhebung des pauschalen Wahlrechtsausschlusses von Personen, für die eine Vollbetreuung angeordnet ist, umgesetzt. Gleichzeitig wird der Wahlrechtsausschluss von schuldunfähigen Straftätern im Maßregelvollzug aufgehoben. Hierüber waren sich CDU/CSU und SPD seit langem einig. Nun wurde auch eine gemeinsame Lösung für einen Ausgleich zwischen dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und der Sicherung der Wahl als ein Integrationsvorgang der politischen Willensbildung gefunden. Diese Aufgabe hatte zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gestellt.

Wir haben es uns nicht leicht gemacht, können aber nun einen verfassungskonformen Entwurf zur Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorlegen. Es wird für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament gelten. Aus praktischen Gründen ist aber eine Umsetzung für die bereits am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl nicht mehr möglich. Das zu beschließende Gesetz soll daher erst am 1. Juli 2019 in Kraft treten.“