Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar machen, aber keine Einmischung in die Familie
Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, am heutigen Dienstag vorzustellen, wie sie Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar machen will. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Grundrechte stehen schon heute Kindern genauso zu wie Erwachsenen. Das Grundgesetz behandelt sie nicht als Objekt, sondern als Träger eigener Grundrechte. Das umfasst die Würde und das Lebensrecht von Anfang an ebenso wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in all seinen Ausprägungen. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung. Es besteht bei Kinderrechten keine verfassungsrechtliche Schutzlücke.
Artikel 6 Abs. 2 GG weist das Recht zur Erziehung der Kinder zuallererst den Eltern zu. Der Staat hat die Rolle des Wächters, der immer dann – und nur dann – einschreitet, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.
Wenn wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Kindergrundrechte im Grundgesetz nun ausdrücklich und für jedermann verständlich nachzeichnen wollen, dann soll das zu einem Gewinn für die Kinder und ihre Anliegen werden, aber keine Einmischung des Staates in Familien provozieren, wo sie nicht durch das Wächteramt geboten ist. Das austarierte System zwischen Kindern, Eltern und staatlichem Wächteramt darf nicht verschoben werden. Dies kann nur mit einer Ergänzung im Rahmen von Artikel 6 Abs. 2 GG geschehen.“