Gezielte Sanktionen gegen Einzelpersonen prüfen
Der Außenministerrat der Europäischen Union wird in seiner heutigen Sitzung über Sanktionen nach dem Nawalny-Urteil beraten. Hierzu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Ankündigung der EU-Außenminister, aufgrund der Verurteilung Alexej Nawalnys Sanktionen gegen russische Staatsbürger zu prüfen. Das Instrument der Personensanktionen ist deshalb besonders geeignet, da es nicht die russische Bevölkerung in ihrer Breite treffen wird. Anders verhält es sich bei den Oligarchen und Günstlingen im direkten Umfeld des russischen Präsidenten. Diese haben ihr Geld nicht in Russland angelegt, sondern verbringen ihre Freizeit in Paris, Rom, Berlin oder London und werden erhebliche Nachteile erleiden, wenn dort ihre Konten gesperrt sind. Dies könnte den Druck auf den russischen Präsidenten erhöhen, seine Politik zu ändern.
Die Vorwürfe gegen Nawalny, gegen Meldegesetze verstoßen zu haben, während er sich in Berlin in medizinischer Behandlung befunden hat, zeigen die ganze Absurdität des Verfahrens. Das Verfahren ist und bleibt politisch motiviert, um einen erstarkten politischen Gegner vor den Duma-Wahlen im September auszuschalten. Damit ist schon Monate vor den Wahlen klar, dass eine faire und offene Auseinandersetzung nicht stattfinden wird. Russland missachtet zudem die Aufforderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Nawalny sofort freizulassen. Als Mitglied des Europarates ist Russland an die Menschenrechtskonvention und damit auch an die Entscheidungen des Gerichtshofes für Menschenrechte rechtlich gebunden. Die Europäische Union muss Einigkeit in der Frage der Sanktionen herstellen um mit einer einheitlichen Stimme gegenüber Russland aufzutreten, das Schicksal Alexej Nawalnys im Straflager zu verfolgen und dem Teil der russischen Bevölkerung Angebote zu unterbreiten, die sich nicht mit Autokratie und Bedrohung durch den russischen Staat abfinden wollen.“