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Stephan Harbarth wird das Bundesverfassungsgericht bereichern

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender kommt an das oberste Gericht

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. An diesem Freitag hat nun der Bundesrat Harbarth zum Vizepräsidenten des Gerichts gewählt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gratuliert ihrem bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Stephan Harbarth sehr herzlich zu seiner Wahl als Richter des Bundesverfassungsgerichts durch den Deutschen Bundestag und zum Vizepräsidenten durch den Bundesrat. Wir wünschen ihm alles Gute im neuen Amt.

Mit Stephan Harbarth wurde ein überaus fachkundiger Rechtsexperte in das höchste deutsche Gericht gewählt. Er hat langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt gesammelt und ist auch rechtswissenschaftlich als Honorarprofessor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und als Verfasser zahlreicher juristischer Beiträge aktiv.

Stephan Harbarth hat in den vergangenen Jahren mit seiner Expertise, aber auch mit der ihm eigenen Sachlichkeit die Innen- und Rechtspolitik des Bundestages mitgeprägt. Er hat sich in seinem Amt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender große Verdienste um die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erworben. Er wird uns in der Fraktion sehr fehlen. Wir sind sicher, dass Stephan Harbarth das höchste Gericht Deutschlands bereichern wird.

Hintergrund:

Stephan Harbarth ist seit 2009 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Rhein-Neckar und seit Juni 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.