Neue Behindertenpauschbeträge sind ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe

Bundeskabinett beschließt Anpassung der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge und zusätzliche Steuervereinfachungen

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, der eine Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge, die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschbetrags, weitere Steuervereinfachungen und eine Erhöhung und Ausweitung des Pflege-Pauschbetrages vorsieht, erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:

„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts ist ein wichtiges Signal für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Vor allem die Anpassung des Behinderten-Pauschbetrages ist ein Schritt, auf den viele Betroffene angesichts der Lohn- und Preisentwicklung seit 1975 lange gewartet haben. Auch die Steuervereinfachungen und der Abbau von Nachweispflichten bei einem geringeren Grad der Behinderung helfen vielen Betroffenen sehr. Denn oft ist ein behinderungsbedingter Mehraufwand nur schwer und aufwändig nachzuweisen – ob im Bereich von Fahrtkosten oder im Bereich der Körperpflege.

Stichwort Pflege: Gerade in der Corona-Krise zeigt sich wie unter einem Brennglas, wie sich häuslich Pflegende oft bis zur Belastungsgrenze um schwerstpflegebedürftige Menschen mit Behinderungen kümmern. Daher begrüße ich es sehr, dass wir mit der Erhöhung des Pflege-Pauschbetrages und der Erweiterung auf die Pflegegrade 2 und 3 diesen Einsatz würdigen.

Ich freue mich nun auf das parlamentarische Verfahren, in dem wir prüfen werden, ob es möglicherweise noch weiteren Anpassungsbedarf gibt.“