Langjährige Forderungen der CDU/CSU-Fraktion werden umgesetzt
Am heutigen Mittwoch beschließt das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Auf Druck der Union kommt nun endlich der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens ins Kabinett. Gerade in Großverfahren gibt dies der Justiz Mittel an die Hand, um Prozesse gegen taktische Verzögerungen zu schützen, ohne die Rechte der Angeklagten substanziell einzuschränken. Prozessverschleppungen werden durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei Besetzungsrügen künftig erschwert. Gerichtsverfahren können dadurch beschleunigt werden. Zudem bekommen die Ermittler bessere Möglichkeiten zur Aufklärung: Über die DNA-Analysen sollen auch äußerlich erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe ermittelt werden können. Damit wird es auch für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.
Gerne würden wir – wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart – darüber hinaus eine Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit in Kapitalsachen zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten aufnehmen, wenn nachträglich beispielsweise durch DNA die Täterschaft nachgewiesen werden kann. Dieser Punkt ist vom Justizministerium bisher leider noch nicht aufgegriffen worden.“