Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz zur Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung
Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag in der abschließenden Lesung das „Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss, Axel Müller:
Winkelmeier-Becker: „Mit dem heutigen Beschluss einer Erhöhung um durchschnittlich 17 Prozent nehmen wir die dringend erforderliche Anpassung der seit 13 Jahren unveränderten Vergütung von rechtlichen Betreuern, Vormündern und Verfahrenspflegern vor. Die Arbeit der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer ist unverzichtbar, damit auch Menschen mit Einschränkungen möglichst selbstbestimmt leben können.
Viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer waren in den letzten Jahren bereits gezwungen aufzugeben. Sie brauchen dringend angemessen erhöhte Einkünfte. Das nun zu beschließende System orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsvereins für einen angestellten Vollzeit-Betreuer. Es ist eine objektive Bemessungsgrundlage für die Vergütungsanpassung und sorgt für eine auskömmliche Bezahlung.
Wir hoffen jetzt auf zügige Zustimmung der Länder im Bundesrat, die – und auch das gehört zur Wahrheit dazu – neben den Betreuten selbst die Kosten der Betreuung zu zahlen haben.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir uns in einem weiteren Schritt intensiv mit der Verbesserung von Qualität und Struktur der rechtlichen Betreuung befassen.“
Müller: „Betreuungsvereine und Berufsbetreuer können aufatmen. Wir haben eine zufriedenstellende und auskömmliche Vergütung sichergestellt.
Damit ist der Fortbestand dieser für unsere Gesellschaft durch den demographischen Wandel zunehmend wichtigen Betreuer-Institution gesichert. Der Forderung nach einer Dynamisierung der Vergütung haben wir mit Rücksicht auf die Länderfinanzierung nicht entsprochen.
Um aber zu verhindern, dass erneut viele Jahre vergehen, bis eine gegebenenfalls erforderliche Anhebung erfolgt, haben wir eine Evaluierung gesetzlich verankert, die parallel beginnt und bis 2024 vorliegen muss. Die bislang gültige Vergütung beruht auf Erhebungen aus dem Jahre 2005.“