Ausgewogenes Gesamtpaket
Zur Einigung des Koalitionsausschusses zur Miet- und Wohnungspolitik erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für bezahlbares Wohnen sowie zu nachhaltigen Maßnahmen zur Wohnungspolitik vom Wochenende stellen ein ausgewogenes Gesamtpaket dar. Wir sehen die großen Probleme vieler Menschen, überhaupt noch bezahlbare Wohnungen zu finden und brauchen wirksame Lösungen. Uns ist besonders wichtig, an der Ursache für steigende Mieten und hohe Nebenkosten anzusetzen und mit mehr Wohnungsbau für ein größeres Angebot vor allem in den Ballungsgebieten zu sorgen.
Es geht um eine notwendige dämpfende Wirkung auf die Mietentwicklung, wenn wir im Mietspiegel den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre erweitern. Richtig ist auch, die Mietpreisbremse befristet zu verlängern. In der aktuellen angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt auf die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse zu verzichten, wäre nicht zu erklären. Die Befristung macht aber auch deutlich, dass die Mietpreisbremse eine Ausnahme zur grundsätzlichen Vertragsfreiheit – die auch im Mietrecht gilt – darstellt.
Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und der vorgesehenen rückwirkenden Rüge wird das Kriterium der Vergleichsmiete, die vor allem durch den Mietspiegel bestimmt wird, immer wichtiger. Als Gesetzgeber müssen wir dann auch dafür sorgen, dass die Vergleichsmiete sicher und unkompliziert bestimmt werden kann. Es darf nicht zum Standardstreit am Ende eines Mietverhältnisses werden, ob die Miete der letzten 30 Monate angemessen war. Schließlich ist es schon schwierig, die jeweils aktuelle Vergleichsmiete zu bestimmen; ungleich schwieriger ist es, diese Frage für die Vergangenheit zu klären. Das führt zu Gerichtsprozessen, die für beide Seiten riskant und teuer werden können. Das Bundesjustizministerium muss endlich liefern und eine klare Gestaltung der Mietspiegel vorlegen, damit Mietern und Vermietern klare Informationen zur Verfügung stehen.
Der Kompromiss zu den Maklerkosten ist eine faire Regelung, die im Wesentlichen der in weiten Teilen Deutschlands gelebten freiwilligen Praxis entspricht. Sie gibt beiden Seiten Anreize, die Kosten im Rahmen zu halten.“