Länder müssen Kommunen an zusätzlichen Einnahmen beteiligen
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat seine Ergebnisse zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zur Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern vorgelegt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:
„Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe. Die Belastungen aus den Maßnahmen des Klimapakets werden auf alle staatlichen Ebenen verteilt. Nicht nur für Bund und Länder, sondern auch für die Kommunen sind damit deutliche Belastungen verbunden.
Wenn der Bund im Rahmen der Umsetzung des Klimapakets nunmehr für die Jahre 2021 bis 2024 den Ländern 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, ist damit unsererseits die klare Erwartung verbunden, dass die Länder ihre Kommunen an diesen Mehreinnahmen angemessen beteiligen. Eine Landesregierung, die diese vom Bund bereitgestellten Mittel ausschließlich für den Landeshaushalt verbucht, verrät die Interessen der Kommunen.
Ohne finanziellen Ausgleich können die Kommunen gezwungen sein, die Grund- und Gewerbesteuern anzuheben. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger doppelt mit den Kosten des Klimaschutzes belastet. Gerade für die ländlichen Räume, die durch die deutliche Anhebung des CO2-Einstiegspreises überproportional belastet werden, wäre dies ein fatales Signal.“