Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der für den Grundrechtsschutz zuständige Berichterstatter, Volker Ullrich:
Winkelmeier-Becker: „Mit dem Gesetz erhöhen wir die rechtlichen Hürden für Fixierungen bei Freiheitsentziehungen und stellen diese unter Richtervorbehalt. Den Anlass für dieses Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht durch ein Urteil vom letzten Jahr gegeben. Wir stellen klar, dass die extreme Maßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie zum Schutz des Betroffenen selbst oder zum Schutz der Mitarbeiter der Haft- oder Unterbringungseinrichtung erforderlich ist.“
Ullrich: „Die präzise Umsetzung des Urteils für 5-Punkt-Fixierungen als auch 7-Punkt-Fixierungen erhöht den Grundrechtsschutz für die Betroffenen. Mit einem einheitlichen gerichtlichen Verfahrensrecht und einer einheitlichen gerichtlichen Zuständigkeit schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Mit der Umsetzung des Urteils innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gegebenen Frist bis zum 30. Juni werden Rechtsunsicherheiten vermieden. Wir werden das Thema Fixierungen weiterhin im Blick behalten. Innerhalb der nächsten Jahre werden wir die Auswirkungen der Fixierungen wie Häufigkeit und Dauer der Anordnungen evaluieren.“
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, sog. 5- und 7-Punkt-Fixierungen unter Richtervorbehalt zu stellen. Für den Bereich der Zivilhaft, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz besitzt, werden nun die materiell-rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Außerdem schafft der Bund im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz ein einheitliches Verfahrensrecht für das gerichtliche Verfahren bei Fixierungen.