• Home
  • Bußgeld zeigt, dass das NetzDG wirkt

Bußgeld zeigt, dass das NetzDG wirkt

Gesetz konsequent anwenden und Dialog zwischen Plattformen und Bundesamt für Justiz stärken

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat gegenüber der Facebook Ireland Limited aufgrund unvollständiger Angaben im Transparenzbericht des 1. Halbjahres 2018 einen Bußgeldbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro erlassen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Das Bundesamt für Justiz hat für seinen ersten bekannt gewordenen Bußgeldbescheid auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) eine gut nachvollziehbare Begründung geliefert. Den Vorgaben des NetzDG wird nur dann entsprochen, wenn über die Behandlung sämtlicher rechtswidriger Inhalte transparent berichtet wird. Insoweit ist es richtig zu verlangen, dass die Zahlen in den halbjährlichen Transparenzberichten Klarheit über das tatsächliche Ausmaß rechtswidriger Inhalte in den sozialen Netzwerken verschaffen.

Es verstößt erkennbar gegen die Vorgaben des Gesetzes, einen Großteil der Meldungen rechtswidriger Inhalte über die unternehmenseigenen Community Standards zu behandeln und auf diese Weise entsprechende Fallzahlen der vom NetzDG geforderten Transparenz zu entziehen. Hinzu kommen die unübersichtlichen Meldewege bei Facebook, auf denen die User im Ergebnis fast von einer Meldung nach dem NetzDG abgehalten werden.

Zugleich müssen wir zusehen, dass Auslegungsfragen und Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des NetzDG, mit dem alle Beteiligten juristisch neue Wege beschreiten, nicht erst im Bußgeldverfahren ausgetragen werden. Auf diese Weise kämen wir schneller zu einer effektiven Eindämmung von Hass und Hetze im Netz und vor allem zu einer transparenten Übersicht über das tatsächliche Ausmaß dieses Problems in den sozialen Netzwerken.

Wir müssen Wege für einen fortgesetzten Austausch zwischen Netzwerken und dem Bundesamt für Justiz finden. Gerade in einem für alle Beteiligten neuen Rechtsgebiet muss es unser Anspruch sein, offene Fragen frühzeitig im Dialog anzusprechen. Um dem Bundesamt für Justiz entsprechende Handlungsspielräume zu geben, werden wir die anstehende Überarbeitung des NetzDG nutzen.“