Keine Veranlassung, die erhöhte Gewerbesteuerumlage zu verlängern
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase:
„Die Verlängerung der Bundesunterstützung für Integrationskosten der Länder und Kommunen ist ein wichtiges und richtiges Signal. Dabei ist aber zu berücksichtigen: Die jetzt getroffene Vereinbarung bezieht sich nur auf das Jahr 2019. Wir müssen frühzeitig darüber beraten, wie es ab dem Jahr 2020 weitergehen soll. Denn die Kommunen brauchen nicht nur Verlässlichkeit, sondern auch frühzeitig Planungssicherheit.
Künftig erhalten die Länder einen großen Teil der Zuwendungen über pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Damit setzen CDU, CSU und SPD ihre Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, das Abrechnungsverfahren effizienter auszugestalten. Aber: Damit hat der Bund keine Kontrolle mehr darüber, ob Länder und Kommunen das Geld tatsächlich für die Betreuung von Flüchtlingskindern und andere Integrationsleistungen ausgeben. Für die Kommunen bleibt bei dieser Verteilung ein noch größeres Restrisiko als bisher, dass die über die Länder verteilten Mittel nicht ungekürzt und zusätzlich vor Ort ankommen. Zumal die Länder immer wieder gezeigt haben, dass der Vorwurf der ‚klebrigen Finger‘ nicht völlig unbegründet ist. So behalten zum Beispiel Brandenburg und Rheinland-Pfalz den überwiegenden Teil des im Jahr 2018 über die Länder geleiteten Anteils der 5-Milliarden-Kommunalentlastung ein. Bundesmittel zur Unterstützung der Kommunen sind kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten. Aus gutem Grund haben wir bei der Änderung des Grundgesetzes zur Mitfinanzierungskompetenz des Bundes im Bildungsbereich eine Zusätzlichkeitsklausel eingefügt, die sicherstellen soll, dass die Mittel des Bundes nicht Landesmittel ersetzen können. Dieser Grundsatz muss bei allen Fördermaßnahmen des Bundes für Länder und Kommunen gelten.
Das vorliegende Gesetz enthält einen weiteren wichtigen Baustein zur Entlastung der Kommunen: Die gesetzliche Grundlage für die von den Kommunen bislang gezahlte erhöhte Gewerbesteuerumlage entfällt. Auch wenn einige Länder das nach wie vor anders sehen, besteht unsererseits auf Bundesebene keine Veranlassung, die erhöhte Gewerbesteuerumlage zu verlängern. Durch den Wegfall der erhöhten Umlagen ergeben sich für die Kommunen Mehreinnahmen, denn sie können einen größeren Anteil der Gewerbesteuer behalten. Es besteht aus unserer Sicht auch für die Länder keine Veranlassung, ihrerseits den Kommunen diese Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer durch Kürzung anderer Mittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs wieder wegzunehmen.
Wir erwarten, dass durch den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage entstehende Mehreinnahmen tatsächlich in voller Höhe bei den Kommunen verbleiben und sie die kommunale Finanzausstattung entsprechend stärken. Den Ländern geht es finanziell immer besser. Sie erzielen künftig deutlich höhere Jahresüberschüsse als Bund und Kommunen. Zudem erhalten sie auch mit dem vorliegenden Gesetz weitere Bundesmittel in Milliardenhöhe. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Grundlage, dass Länder und Kommunen in Zukunft finanziell gut aufgestellt sein können. Bei der Umsetzung erwarten wir, dass die Länder auf dieser Grundlage aufbauen und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kommunen gerecht werden.“