Von zusätzlichen Mitteln müssen auch Angebote in ländlichen Räumen profitieren
Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche das Dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie das Fünfte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes verabschieden. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:
„Mit dem Abschluss der Ausschussberatungen und der anstehenden 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages macht der Deutsche Bundestag den Weg für milliardenschwere Förderungen des ÖPNV frei.
Dass die Mittel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz deutlich angehoben und künftig um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert werden, ist für die Kommunen mit schienengebundenem ÖPNV ein wichtiges Signal und ein wichtiger Beitrag für die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität. Wichtig ist, dass durch entsprechende Planungsfortschritte die zusätzlich bereitgestellten Mittel auch tatsächlich abgerufen und investiert werden.
Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder in den Jahren 2020 bis 2025 zusätzlich mehr als 5,2 Milliarden Euro. Damit haben die Länder die Möglichkeit, die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu steigern. Wichtig ist dabei, dass davon auch insbesondere Angebote in ländlichen Räumen profitieren.“