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Weg frei für die Wiederaufnahme von Strafverfahren in Extremfällen

Bundespräsident unterzeichnet Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit

Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit (Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 der Strafprozessordnung) unterzeichnet. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings:

Andrea Lindholz: „Es ist eine gute Nachricht, dass der Bundespräsident nach intensiver Prüfung nun das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit ausgefertigt hat. Damit macht er den Weg frei für die Möglichkeit, in besonderen Extremfällen Wiederaufnahmen des Verfahrens zu ermöglichen. Für die Angehörigen, die bislang neben freigesprochenen Angeklagten leben mussten, obwohl nachträgliche Beweise deutlich für ihre Täterschaft sprachen, ist dies eine späte, aber überfällige Gerechtigkeit. Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten teile ich nicht. Wir erwarten, dass die Regierungskoalition, von der jedenfalls die SPD das aktuelle Gesetz mitgetragen und verabschiedet hat, nicht hinter diesen nun endlich erreichten Zustand zurückgeht.“

Günter Krings: „Das Gesetz zur Wiederherstellung der materiellen Gerechtigkeit hatte die Union im Bundestag durchgesetzt und dabei auch die strengen rechtsstaatlichen Maßstäbe beachtet. Mit dem Gesetz wird dem gesellschaftlichen Anspruch auf Gerechtigkeit entsprochen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Reform nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung entspricht, sondern auch einem wesentlichen Element des Rechtsstaatsprinzips Geltung verschafft: die Herstellung materieller Gerechtigkeit.

Es ist gut, dass der Bundespräsident dem Druck aus Teilen der Anwaltschaft und Gesellschaft widerstanden und das Gesetz unterzeichnet hat. Die breite Mehrheit der Sachverständigen der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages hatte die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ausdrücklich bestätigt. Diese Sichtweise wird auch von fast allen wissenschaftlichen Abhandlungen jüngerer Zeit geteilt. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen daher aus unserer Sicht nicht. Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ist zudem in erster Linie dem Bundesverfassungsgericht überantwortet.“