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Sanktionsdurchsetzungsgesetz der Ampel bleibt hinter den Erwartungen zurück

Gesetzentwurf der Ampel löst nicht die drängenden Probleme

Der Deutsche Bundestag entscheidet am heutigen Donnerstag abschließend über das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I der Ampel-Koalition sowie über die entsprechenden Anträge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, und der rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Günter Krings:

Andrea Lindholz: „Der Ampel-Gesetzentwurf greift viel zu kurz. So bekommen wir in Deutschland die Probleme bei der Umsetzung der EU-Sanktionen gegen Putin und seine engen Unterstützer nicht in den Griff. Drei Monate nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hätten wir von der Bundesregierung eine umfassende Lösung erwartet. Stattdessen unternimmt die Ampel nur erste zaghafte Schritte und verschiebt wichtige Änderungen in eine unbestimmte Zukunft. Der Krieg findet aber jetzt statt, und die russischen Oligarchen müssen die EU-Sanktionen auch in Deutschland endlich wirksam spüren. Mit unserem Antrag haben wir einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die EU-Sanktionen konsequent durchgesetzt werden könnten.

Ein echter Fehler ist die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeit der Länder für die neuen Befugnisse zur Vermögensermittlung. Die Länderbehörden sind hierfür gar nicht aufgestellt. Nur eine Bundesbehörde kann den notwendigen bundesweit einheitlichen Vollzug sicherstellen und sich problemlos mit anderen EU-Staaten austauschen. Das weiß auch die Ampel-Koalition, denn sie hat schon angekündigt, die Zuständigkeit später an den Bund übertragen zu wollen. Dass fürs Erste dennoch die Länder zuständig sein sollen, ist daher nahezu grotesk. Die schlechte Nachricht lautet: Die Sanktionsdurchsetzung wird sich in absehbarer Zeit nicht entscheidend verbessern.“

Günter Krings: „Leider bleibt das Sanktionsdurchsetzungsgesetz der Ampel deutlich hinter den Erwartungen zurück. Denn die drängenden Probleme bei der Durchsetzung der Sanktionen gegen russische Oligarchen werden damit nicht behoben. Unser Vorschlag, die Sanktionen auf die Nutzung von wirtschaftlichen Ressourcen auszuweiten, ist von der Ampel-Koalition nicht aufgegriffen worden. Anders als beispielsweise in Italien können die Oligarchen somit ihre Yachten und Villen weiterhin nutzen. Damit bleiben die Sanktionen ein zahnloser Tiger.

Immerhin hat der Haushaltsausschuss des Bundestages dem SPD-Altkanzler Gerhard Schröder die bisherige Ausstattung mit Mitarbeitern und Büros gestrichen. Das ist ein erster, richtiger Schritt. Denn er sympathisiert öffentlich mit dem Kriegstreiber im Kreml. Damit schadet er dem Amt und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und relativiert die Wirkung unserer gesamten Sanktionspolitik. Wir fordern daher mit unserem Antrag, dass in solchen Fällen ehemalige Mitglieder der Bundesregierung auch das Übergangsgeld bzw. das Ruhegehalt verlieren können.“