Rechtsstaat muss durchgreifen

Vergewaltiger sind abzuschieben

Das Amtsgericht Waren hat einen 16-jährigen unbegleiteten Flüchtling wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines elfjährigen Kindes schuldig gesprochen, allerdings nur zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Diese abscheuliche Tat wird das Opfer und seine Familie ein Leben lang begleiten. Auch deshalb muss das Urteil auf sie im höchsten Maße verstörend wirken.

Auch wenn das Jugendstrafrecht, das hier angewendet wurde, den Erziehungsgedanken im Mittelpunkt bei der Strafzumessung sieht: Die Folgen für das Opfer und ein angemessener Schuldausgleich bleiben auch bei Jugendstrafen unverzichtbarer Teil der Strafzumessung. Richter und Staatsanwälte sollten schon bei ihrer Ausbildung viel stärker für die Opferperspektive sensibilisiert werden.

Insbesondere der Schutz von Kindern muss höchste Priorität haben. Daher hat die Union in der letzten Legislaturperiode den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Verbrechen gemacht und die Mindeststrafe auf ein Jahr angehoben. Demgegenüber hat die Vergewaltigung eines Kindes einen noch einmal erhöhten Unrechtsgehalt. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von schweren Straftaten muss sich dann aber grundsätzlich auch in den ausgeurteilten Strafen wiederfinden.

Im konkreten Fall ist es zusätzlich unerträglich, wenn das Opfer, seine Familie und unsere Gesellschaft insgesamt hinnehmen müssen, dass der Täter dauerhaft in Deutschland verbleibt. Wer sich als Asylbewerber an Kindern vergreift, hat sein Gastrecht verloren. Ich erwarte vom Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern daher, dass er die Abschiebung des Täters zur Chefsache macht.“