Planungs- und Genehmigungsverfahren wirksam beschleunigen

Der nachhaltige Umbau hin zur Klimaneutralität, die Digitalisierung aller Lebensbereiche, der Erhalt und Ausbau der wirtschaftlichen Leistungskraft sowie der Versorgungssicherheit Deutschlands erfordern umfassende und fortlaufende Investitionen. Deutschland braucht mehr Tempo bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren.

Die Union fordert dazu das Planungs- und Genehmigungsrecht, entsprechende Verwaltungsverfahren sowie das Verwaltungsprozessrecht grundlegend und mit dem Ziel der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung zu überarbeiten. Hierfür sind insbesondere erforderlich: stringentere Planungsverfahren und gesetzliche Stichtagsregelungen mit möglichst kurzen Standardfristen für Einsprüche (Grundsatz: „Genehmigung gilt bei Nichtäußerung als erteilt!“) und verbindliche Höchstdauern von Genehmigungsverfahren. Grundsätzlich keine Berücksichtigung sich ändernder Rahmenbedingungen im laufenden Verfahren.

Außerdem weist die Unionsfraktion darauf hin, dass die Einführung einer bundesweiten Musterbauordnung sowie von Bonus-Malus-Re-gelungen in Bauverträgen vieles erleichtern könnte und dass eine Verlängerung der erfolgreichen Regelung im Baugesetzbuch zum beschleunigten Verfahren im unmittelbar an den Ort angrenzenden Außenbereich um weitere zwei Jahre angezeigt ist.

Um die Verfahren zu beschleunigen wird auch dringend mehr Personal und eine bessere finanzielle Ausstattung der Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie der Gerichte im föderalen Miteinander mit Ländern und Kommunen gebraucht.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Herausforderungen der Zukunft machen klar: Die Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren muss einen wesentlichen Beitrag leisten, um ökologische, wie ökonomische Verbesserungen früher, erfolgreicher und in der Folge auch langfristiger zu realisieren.

Die Schaffung schlanker Verfahren muss als Kraftakt im engen Schulterschluss aller politischen Ebenen, insbesondere auch der Länder und der Kommunen, sowie aller gesellschaftlichen Akteure angegangen werden.

Deutsches Recht ist im Bereich der Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren maßgeblich mitbestimmt durch europäische Vorgaben und internationale Verpflichtungen. Durch die Zielsetzungen des Green Deal wird die europäische Politik auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt. Es ist aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zudem dringend erforderlich, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene auch für entsprechende Veränderungen und Flexibilisierungen im für die Planungsverfahren maßgeblichen Rechtsrahmen einsetzt. Gleichermaßen bedarf es der Begrenzung nationaler Regelungen auf das Mindestmaß unionsrechtlicher Vorgaben.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr. 09 vom 20.05.2022