Klimaanpassung zügig forcieren

Der menschengemachte Klimawandel findet bereits statt und negative Auswirkungen sind nicht vollumfänglich aufzuhalten. Folglich gilt es, einerseits möglichst viel Treibhausgase z.B. durch den Einsatz alternativer Technologien und Energieerzeugungsformen erst gar nicht entstehen zu lassen, andererseits im Sinne des Vorsorgeprinzips Klimaanpassungsmaßnahmen zu ergreifen, um auf die bestehenden und nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels bestens vorbereitet zu sein. CDU und CSU haben vorgelegt und in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm ein nationales Klimaanpassungsgesetz zur Daseins- und Zukunftsvorsorge vorgeschlagen. Dieser Vorstoß wurde von den Regierungsfraktionen aufgegriffen, die ein Klimaanpassungsgesetz angekündigt haben. Die Ampel-Regierung muss auch bei diesem Thema endlich vom Findungs- in den Handlungsmodus kommen. Das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ende März vorgestellte „Sofortprogramm Klimaanpassung“ wird dem nicht gerecht, es schafft unnötige Doppelstrukturen und ist damit ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Unionsfraktion fordert die Ampelkoalition deswegen umgehend auf, ein Nationales Klimaanpassungsgesetz zur Daseins- und Zukunfts-vorsorge vorzulegen, dass die berechtigten Belange von Ländern, Kommunen, Landwirten, Grundstückseigentümern und anderweitig Betroffenen einbezieht und beachtet. Dabei sind neben den beiden Säulen „Soforthilfen“ und „Wiederaufbau“ auch eine dritte Säule „Vorsorge“ zum Schutz vor künftigen negativen Klimawandelfolgen vorzusehen. Dazu muss auch die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel sowie den entsprechenden Aktionsplan verbindlicher und mit überprüfbaren Zielen ausgestaltet sowie bei der Umsetzung der EU-Klimaanpassungsstrategie darauf geachtet werden, dass die sich abzeichnende administrative Belastung begrenzt wird.

Um das zu erreichen muss die Bundesregierung die Finanzierung der Zukunftsaufgabe Klimaanpassung dringend sicherzustellen, um z.B.

Maßnahmen zur Begrünung von Städten in den einschlägigen Städtebauförderprogrammen des Bundes noch besser zu fördern. Außerdem soll ein KfW-Programm aufgelegt werden, das Hauseigentümern, mittelständischen Unternehmen unter Einschluss kommunaler Stadtwerke und Kommunen finanzielle Unterstützung für bauliche Maßnahmen zur Hochwasserschadensprävention, wie z.B. Entsiegelungsmaßnahmen und Dachbegrünung, bietet.

Die Wiederaufforstung von Schadflächen in Wäldern muss dabei weiter unterstützt werden. In Städten mit einem Sofortprogramm, das den klimaresilienten Baumbestand im öffentlichen Raum erhöht und somit durch Verschattung den Straßenraum in heißen Sommern abkühlt und Vögeln und Insekten Lebensraum zu bietet. Darüber hinaus muss der präventive Waldschutz schnellstens gestärkt werden, um die Waldbrandgefahr in Zukunft zu minimieren.

CDU-Landesgruppe NRW informiert Nr.  07 vom 29.04.2022__