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Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten vom Oberlandesgericht Celle bestätigt

Das Oberlandesgericht Celle hat mit seiner gestrigen Entscheidung bestätigt, dass die neue Regelung der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Nachdem die Mehrheit der Rechtswissenschaftler bereits die Verfassungsmäßigkeit der von der Union vorangetriebenen Gesetzesreform, mit der die Wiederaufnahmemöglichkeiten von Mord-Strafverfahren nach einem Freispruch zuungunsten des Verurteilten erweitert wurden, bestätigt hatten, haben nun zwei unabhängige Gerichte ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit festgestellt. Das OLG Celle hat in seinem gestrigen Beschluss die Verfassungsmäßigkeit ausführlich begründet.

Die von der Union betriebene Reform ermöglicht die Herstellung materieller Gerechtigkeit. Dem Parlament steht nunmehr nicht einmal ansatzweise das Recht zu, einem Menschen, der aus guten Gründen eines Mordes verdächtigt werden darf, vor einem rechtsstaatlichen Verfahren vor unseren Gerichten wegen dieser Tat zu schützen. Soweit die Hamburger Justizsenatorin sowie die sächsische Justizministerin – beide von den Grünen – mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Reform der Wiederaufnahme durchkommen sollten, wäre dies ein Schlag gegen die Angehörigen von Mordopfern und das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen.

Der Betroffene kann die Verfassungsmäßigkeit abschließend beim Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das ist der richtige Ort, an dem darüber zu entscheiden ist.“